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   BGH, 11.12.1956 - I ZR 61/55   

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https://dejure.org/1956,540
BGH, 11.12.1956 - I ZR 61/55 (https://dejure.org/1956,540)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1956 - I ZR 61/55 (https://dejure.org/1956,540)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1956 - I ZR 61/55 (https://dejure.org/1956,540)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1957, 462
  • GRUR 1957, 224
  • DB 1957, 186
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.07.1953 - I ZR 91/52

    Vorrats- und Defensivzeichen

    Auszug aus BGH, 11.12.1956 - I ZR 61/55
    Bei Prüfung der Schutzfähigkeit des Klagezeichens gehen das Berufungsgericht und das Landgericht in Übereinstimmung mit der herrschenden Rechtsauffassung (BGHZ 10, 211 - Nordona; Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, § 1 WZG Anm. 14) davon aus, daß nach geltendem Recht Voraussetzung des Warenzeichenschutzes nicht die Benutzung des Warenzeichens ist, sondern daß der Benutzungswille des Warenzeicheninhabers genügt, und daß ein solcher Benutzungswille auch bei Vorratszeichen grundsätzlich anzunehmen sei.

    Auf die große Zahl der überhaupt für die Klägerin eingetragenen Warenzeichen schlechthin kommt es nicht entscheidend an (BGHZ 10, 211 [215]).

  • RG, 04.11.1919 - II 129/19

    Vorratszeichen.

    Auszug aus BGH, 11.12.1956 - I ZR 61/55
    Das Berufungsgericht stellt seine Entscheidung auf den in dem oben angeführten Urteil des erkennenden Senats unter Hinweis auf RGZ 97, 90; 111, 195 ausgesprochenen und vom Schrifttum gebilligten (vgl. Baumbach Hefermehl a.a.O. Anm. 15) Grundsatz ab, daß Warenzeichen vollen Zeichenschutz genießen, soweit sie nicht ohne Verfolgung eigener Rechtsschutzbedürfnisse lediglich eine unangemessene Beeinträchtigung fremden Wettbewerbs zum Ziele haben.
  • BGH, 24.04.1963 - Ib ZR 2/62

    Rechtsmittel

    Im Anschluß an die in der Rechtsprechung (RGZ 97, 90, 93 - Pecho; 111, 192, 195 - Goldina; BGHZ 10, 211, 213 [BGH 03.07.1953 - I ZR 91/52] - Nordona; GRUR 1957, 224, 225 - Odorex; 1957, 228, 230 - Astrawolle - und 1957, 499, 500 - Wipp) hierzu entwickelten Grundsätze erlegt das Berufungsgericht sodann wegen der langen Dauer der Nichtbenutzung des Zeichens durch die Klägerin dieser die Darlegungs- und Beweislast dafür auf, daß sie mit den aus dem Vorratszeichen hergeleiteten Ansprüchen auch jetzt noch ein schutzwürdiges Interesse verfolge.

    Allerdings tritt bei einen langjährig nicht benutzten Vorratszeichen als besonderes Schutzerfordernis hinzu, daß der Zeicheninhaber noch ein schutzwürdiges Interesse an dem Zeichen besitzt, das die von diesem ausgehende Beeinträchtigung des Verkehrs an einer freien Zeichenwahl als vertretbar erscheinen läßt (BGH GRUR 1957, 224, 225 - Odorex; 1957, 499, 500 - Wipp).

    Auf die Eignung des Vorratszeichens zur Kennzeichnung von Waren der fraglichen Art kommt es entscheidend an (BGH GRUR 1957, 224, 225 - Odorex); nur "passende" Zeichen können bei Bemessung des dem Zeicheninhaber zuzubilligenden Zeichenvorrats berücksichtigt werden (RGZ 90, 95).

  • BGH, 12.10.1962 - I ZR 99/61

    Rechtsmittel

    Dies hätte hinsichtlich des Benutzungswillens eine andere Beurteilungsgrundlage ergeben als die, auf die das Berufungsgericht sich letztlich gestützt hat (vgl. dazu BGH GRUR 1957, 224, 225 - Odorex).

    Die in Betracht kommenden Gesichtspunkte werden sich dabei vielfach mit denjenigen berühren, von denen bei der Beurteilung des schutzwürdigen Interesses an einem längere Zeit hindurch nicht benutzten Vorratszeichen auszugehen ist (vgl. BGH GRUR 1957, 224, 225 - Odorex; 1957, 499, 500 - Wipp).

  • BGH, 28.05.1971 - I ZR 35/70

    Bestehen einer Verwechslungsgefahr von Warenzeichen - Gesamteindruck durch den

    Die für den Bestand des Zeichenrechts erforderliche Benutzungsabsicht wird zwar zunächst bei jeder ordnungsgemäßen Zeichenanmeldung vermutet (BGH GRUR 1957, 224, 225 - Odorex; 1958, 233, 235 - Wipp).

    Den Zeicheninhaber trifft dann die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß er nach wie vor eine Zeichenbenutzung beabsichtigt und trotz des Zeitablaufs seit erfolgter Zeicheneintragung noch ein schützenswertes Interesse an dem Zeichen besitzt (BGH GRUR 1957, 224, 225 - Odorex; 1957, 228, 230 - Astrawolle; 1963, 533, 534 - Windboy; 1965, 665, 668 - Liquiderma; 1969, 604, 605 - Slip).

  • BGH, 26.02.1971 - I ZR 67/69

    Anspruch auf Unterlassung der Kennzeichnung von Produkten mit einem

    Die Benutzungsabsicht wird zunächst bei jeder ordnungsgemäßen Zeichenanmeldung vermutet (BGH GRUR 57, 224, 225 - Odorex; 58, 233, 235 - Wipp).
  • BGH, 12.05.1965 - Ib ZR 22/64

    Verwechselbarkeit der Zeichen "Kaloderma" und "Liquiderma" - Gemeinsamer

    Bei langjährig nicht benutzten Zeichen muß allerdings der Zeicheninhaber, auch wenn sein ohnehin erforderlicher Benutzungswille nicht widerlegt ist, den Fortbestand eines schutzwürdigen Interesses an der Aufrechterhaltung des Zeichens dartun, das die von dem Zeichen ausgehende Beeinträchtigung des Verkehrs bei der freien Zeichenwahl vertretbar erscheinen läßt (BGH a.a.O.; BGH GRUR 1957, 224, 225 - Odorex; 1957, 499, 500 - Wipp).
  • BGH, 02.04.1969 - I ZR 47/67

    Einwilligung zur Löschung eines Zeichens beim Deutschen Patenamt - Erstreckung

    Auf die Rechtslage konnte die Anzahl der Vorratszeichen der Beklagten nur Einfluß haben, wenn diese so hoch war, daß die Beklagte das Zeichen "Recrin" für die in Betracht kommenden Zwecke unter keinen Umständen brauchte und damit die Anmeldung ohne Verfolgung eigener Rechtsschutzbedürfnisse lediglich eine unangemessene Beeinträchtigung fremden Wettbewerbs zum Ziel haben konnte (BGH GRUR 1957, 224 [225] - Odorex).
  • LAG Hessen, 11.03.1988 - 10 Sa 817/87

    Diskriminierung: Ersatz des Vertrauensschadens bei geschlechtsspezifischer

    Zwar ist bei Schadensersatzansprüchen aus unerlaubten Handlung eine Auskunftspflicht nur zu bejahen, wenn alle Voraussetzungen - auch das Verschulden - feststehen (BGH, GRUR 57, 224; OLG Celle, GRUR 1977, 262).
  • BGH, 28.01.1966 - Ib ZR 29/64

    Prince Albert

    Bei der Beurteilung der noch in der Vorinstanz anhängigen, mit der Widerklage verfolgten Unterlassungs- und Löschungsansprüche der Beklagten wird das Berufungsgericht darüber hinaus prüfen müssen, ob die Klägerin für das 35 Jahre hindurch unbenutzte Klagezeichen, das im Verkehr ernstlich noch nicht in Erscheinung getreten ist, heute überhaupt noch ein Interesse an seiner Aufrechterhaltung und Benutzung in Anspruch nehmen kann (BGH GRUR 1957, 224, 225 - Odorex; vgl. auch GRUR 1957, 499, 500 - Wipp; 1963, 533, 534 - Windboy; 1965, 665, 667, 668 - Liquiderma).
  • BGH, 31.01.1958 - I ZR 178/56

    Colonia

    Abgesehen davon, daß die Schutzfähigkeit eines eingetragenen Warenzeichens nicht schon schlechthin dadurch ausgeschlossen wird, daß das Zeichen nicht oder noch nicht benutzt wird (Vorratszeichen, Abwehrzeichen; vgl. hierzu BGHZ 10, 211, 213 [BGH 03.07.1953 - I ZR 91/52] - Nordona - BGH GRUR 1957, 224 - Odorex), bedient sich die Klägerin im vorliegenden Fall tatsächlich in ihrem Geschäftsbetrieb zur Unterscheidung ihrer Waren (Berufskittel) von den Waren anderer, nämlich der ebenfalls die Gruppe " ..." beliefernden Wettbewerber, ihres Warenzeichens "Colonia".
  • BGH, 08.10.1987 - I ZB 2/86

    "OIL OF ..."; Prüfung des Benutzungswillens

    In der Praxis wird deshalb mit Recht von der Vermutung ausgegangen, daß der Anmelder das Warenzeichen in der vom Gesetz als Regelfall angenommenen Weise, nämlich zur Kennzeichnung von Waren aus seinem Geschäftsbetrieb, verwenden will (vgl. BGH GRUR 1957, 224, 225 - Odorex; 1956, 233, 235 - Wipp).
  • BGH, 25.02.1966 - Ib ZB 7/64

    Einwand der Nichtbenutzung im zeichenrechtlichen Widerspruchsverfahren

  • BGH, 26.06.1968 - I ZR 55/66

    Entzug des Schutzes einer international registrierten Marke (IR-Marke) für das

  • BGH, 26.04.1963 - Ib ZR 105/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.03.1975 - I ZR 71/73

    Anspruch auf Rücknahme einer Warenzeichenanmeldung aufgrund von prioritätsälteren

  • BGH, 27.06.1969 - I ZR 125/67

    Streit zwischen Lackherstellern über die Verwendung von Warenzeichen - Vorliegen

  • BGH, 21.12.1956 - I ZR 68/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 24.05.1963 - Ib ZR 20/62

    Rechtsmittel

  • BGH, 04.06.1969 - I ZR 66/67

    Streit zwischen Kosmetik- und Pflegemittelherstellern über die Verwendung von

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